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BFH, 16.07.2008 - I B 185/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Begründeter Verfahrensmangel: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 96 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; AO § 63 Abs. 1; ; AO § 63 Abs. 3; ; AO § 67a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verletzung des Rechts auf Gehör; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2007 - 8 K 1807/03
- BFH, 16.07.2008 - I B 185/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung - …
Auszug aus BFH, 16.07.2008 - I B 185/07
Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580;… vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591). - BFH, 01.07.2003 - III B 94/02
NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 16.07.2008 - I B 185/07
Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580;… vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591). - BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; grobes Verschulden …
Auszug aus BFH, 16.07.2008 - I B 185/07
Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).